Über uns

Zahlen und Fakten

Die Schule am Deister in Rodenberg ist die einzige staatliche Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Landkreis Schaumburg.

Die Schule wird zurzeit von etwa 150 Schülerinnen und Schülern im Alter von 6 bis ca.19 Jahren besucht. Diese werden in 19 Klassen der Klassenstufen 1-12 von etwa 70 professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Förderschullehrkräfte, pädagogische – und therapeutische Fachkräfte) unterrichtet und gefördert. Die Klassenstärke liegt zwischen 7 und 9 Schülerinnen und Schülern.

Die Schule am Deister ist eine Schule mit ganztägigem Unterricht von montags bis donnerstags von 8.20 bis 14.35, freitags von 8.20 bis 13.00 Uhr.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten das Mittagessen in der Schule. Das Essen wird durch eine Großküche angeliefert.

Die Schülerbeförderung wird vom Landkreis Schaumburg finanziert. Es stehen spezielle Schülerbusse oder Taxen bereit.

Unterricht

Der Unterricht an der Schule am Deister orientiert sich an den Kerncurricula und Rahmenrichtlinien des Landes Niedersachsen für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Des Weiteren stellen die schuleigenen Arbeitspläne die wesentliche Grundlage für die Unterrichtsinhalte der einzelnen Fächer dar.

Primarstufe (Klasse 1-4) :

Der besondere Schwerpunkt des Unterrichts der Primarstufe liegt in der Schaffung von Grundfähigkeiten und -fertigkeiten. Dabei stehen u.a. im Vordergrund:

  • das Heranführen an Schulalltag und -strukturen
  • die Anbahnung von Kontakten und Gemeinschaften
  • das Erlernen von grundlegenden Fähigkeiten im Bereich Selbstversorgung/Lebenspraxis
  • das individuelle Heranführen an die Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen)
  • das Erlernen von Arbeitsmethoden (z.B. Wochenplanarbeit)
  • das Sammeln von Körper-, Sinnes- und Materialerfahrungen
  • das Erlernen von Kommunikationsformen (Sprechen, lautbegleitende Gebärden, elektronische Kommunikationsgeräte, Piktogramme, Kommunikationstafeln/-mappen, Kommunikationsförderung – UK)
  • Wassergewöhnung und-bewältigung (Schwimmunterricht im Hallenbad Bad Nenndorf)

Sekundarstufe I (Klasse 5-9):

  • Individueller Unterricht im Bereich der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) mit Hilfe von offenen Unterrichtsformen (Frei-, Wochenplan- und Stationsarbeit, Arbeit mit Montessori-Materialien)
  • Fächerübergreifender Projektunterricht
  • Selbstbestimmung (freie Wahl von Arbeitsgemeinschaften und Wahlpflichtkursen, Mitarbeit in der Schülervertretung)
  • Schwimmunterricht im Hallenbad Bad Nenndorf

Sekundarstufe II (Klasse 10-12):

Der Unterricht in der Sekundarstufe II umfasst drei Kompetenzbereiche:

  • Personale Bildung (Identität, Kommunikation und Interaktion, Gesundheit, Mobilität, Kulturtechniken, Medien, Werte und Normen)
  • Gesellschaftliche Bildung (Wohnen, Freizeit und Kultur, Politik und Ökologie)
  • Vorberufliche Bildung (Arbeit und Beruf, Gewerbe und Technik, Hauswirtschaft und Soziales, Verwaltung und Lager, Dienstleistung/Einzelhandel und Service, Agrarwirtschaft/Gartenbau und Floristik)

Die Schülerinnen und Schüler der Abgangsklasse werden in der Schulwohnung unterrichtet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer SEK II.

Überprüfungsverfahren

Wenn es deutliche Hinweise darauf gibt, dass Ihr Kind in seiner Entwicklung stark beeinträchtigt ist und besondere Unterstützung benötigt, liegt möglicherweise ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung vor.

Die zuständige Schule, in der Regel die Grundschule vor Ort, entscheidet über die Einleitung des Verfahrens, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt. Es werden dann eine Grundschullehrkraft und eine Förderschullehrkraft der Schule am Deister beauftragt, ein Gutachten anzufertigen.

Dabei werden der Entwicklungsstand und die individuellen Lernvoraussetzungen Ihres Kindes bei ein- bis mehrtägigen Besuchen festgestellt. Dies erfolgt durch Beobachtungen in der Schule oder im Kindergarten.

Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Fördergutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten wird mit Ihnen als Eltern abschließend in einem Gespräch (Förderkommission) besprochen. Gemeinsam wird eine Empfehlung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung für Ihr Kind ausgesprochen und an die Niedersächsische Landesschulbehörde weitergeleitet, die endgültig darüber entscheidet.

Sie erhalten als Eltern einen Bescheid von der Niedersächsischen Landesschulbehörde, ob für Ihr Kind ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der Geistigen Entwicklung festgestellt wurde.

Auf einer Informationsveranstaltung im November eines jeden Jahres, zu der durch die Kindergärten und die örtliche Presse eingeladen wird, wird das Verfahren in der Schule am Deister ausführlich vorgestellt.

Inklusion

Wenn Ihr Kind einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Geistige Entwicklung hat, haben Sie als Eltern die Wahl. Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind an einer Grundschule bzw. weiterführenden Schule oder an der Schule am Deister beschult wird. Im Landkreis Schaumburg gibt es für einige Kinder darüber hinaus die Möglichkeit der Betreuung in einer der Tagesbildungsstätten Schule am Bürgerwald oder Schule am Waldkater.